Urheberrecht
Das Urheberrecht schützt geistiges Eigentum, zu dem auch Geschichten oder Illustrationen zählen. Eine Vorlese-Aktion in einer kleinen, dir bekannten, Gruppe zählt als private Wiedergabe und kann daher ohne Bedenken mit jedem beliebigen Text stattfinden. Wenn du aber im Rahmen einer groß angelegten Aktion, wie etwa dem Vorlesetag, bei einer öffentlichen Veranstaltung vorlesen willst, deine Lesung gefilmt und/oder im Internet hochgeladen wird, müssen die Veranstalter vorher mit den Rechteinhabern Rücksprache halten, ob der betreffende Text genutzt werden darf.
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Spezialfall Vorlesen digital